Infektionsschutzmassnahmenverordnung
Aktuelle Hinweise
Wir ändern zunächst noch nicht unsere Büroöffnungszeiten. Aber wir werden Einiges in der praktischen Durchführung bis auf weiteres umstellen, um Sie und uns vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen.
–
Wir führen Besprechungen im Vorfeld der Beratungen und/oder Beurkundungen oder nach der anwaltlichen Beratung/notariellen Beurkundung nur noch telefonisch oder per Video-Konferenz (per Skype/Facetime/Zoom) durch und werden die bereits vereinbarten Besprechungstermine dementsprechend umstellen. Wir sind aber weiterhin auch für Ihre Beratung da.
–
Bei der Beratung/Beurkundung werden wir nur noch die Beratungs-/Beurkundungsbeteiligten am Gespräch und Beurkundungsverfahren teilnehmen lassen. Bitte nehmen Sie davon Abstand, Verwandte, Freunde, Kinder etc. zu Terminen und zur Beurkundung mitzubringen.
–
Soweit Sie sich selber gesundheitlich angeschlagen fühlen, erkältet sind, Grippe haben, nehmen Sie bitte von einer persönlichen Teilnahme an der Beurkundung Abstand. Sie können zunächst eine schriftliche Vollmacht erteilen und diese dann später, wenn Sie wieder gesund sind, nachbestätigen oder Sie können die Beurkundung genehmigen. Wenn Sie hier Fragen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
–
Bevor Sie die Kanzlei(en) und/oder notarielle Geschäftsstelle betreten, sind Sie unbedingt gebeten, an dem vor dem Kanzlei bzw. Notariatseingang befindlichen Desinfektionstisch Ihre Hände zu desinfizieren.
–
Wir werden den Zugang zu unseren Kanzleien und der Geschäftsstelle nur noch für diejenigen ermöglichen, die bereits vorab vereinbarte Termine haben. Sollten Sie ohne einen derartigen Termin zu uns kommen wollen, verweisen wir Sie auf die vorherige telefonische Vereinbarung, werden Sie aber nicht in die Büroräume einlassen.
–
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Termine jetzt auch verlegen müssen. Wir werden darauf achten, dass der Terminkalender aufgelockert wird und sich möglichst wenig Klienten in der Kanzlei und im Notariat begegnen und Wartezeiten gänzlich ausgeschlossen werden. Unsere Mitarbeiter werden Sie telefonisch kontaktieren. Sofern Sie vor Terminen oder einer Beurkundung feststellen, dass noch Fragen offen sind, die die Vorbereitung des Termins oder der Beurkundung betreffen, bitten wir Sie dringend, diese vorab zu klären, da wir ansonsten in Terminkollision geraten.
–
Bei Eilverfahren oder eiligen Grundschuldbestellungen bitten wir ebenfalls Kontakt mit uns vorab aufzunehmen. Wir müssen darauf hinweisen, dass sich auch die Eintragungszeiten bei den Behörden schon verlängert haben und weiter verlängern werden.