Kanzlei Bastkowski & Donnepp

Unsere Arbeit als Verfahrensbeistand

Umgangssprachlich wird der Verfahrensbeistand auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet. Er nimmt die Aufgabe wahr, das Interesse des Kindes festzustellen und diese im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. In sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten wird oftmals durch das Gericht ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt.

Wir freuen uns, dass Frau Rechtsanwältin Julia Donnepp die Weiterbildung zum Verfahrensbeistand erfolgreich abgeschlossen hat und das Portfolio unserer Kanzlei mit diesem Tätigkeitsfeld abrundet.

Auf unserer FAQ-Seite haben wir für Sie die wichtigsten Fragen zu diesem Bereich zusammengestellt.

Wir fördern Recht

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