Kanzlei Bastkowski & Donnepp

Unsere anwaltlichen Fachgebiete im Überblick

Sehen Sie hier eine Übersicht unserer anwaltlichen Tätigkeitsfelder. Frau Rechtsanwältin Julia Donnepp wie auch Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin im Miet- und Wohnungseigentumsrecht Raphaela Bastkowski, bieten Ihnen ein breites Spektrum an Fachwissen und Kompetenz und beraten Sie gewissenhaft und zielführend in allen rechtlichen Belangen und Konfliktfällen.

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es regelt die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt.

Die Anwälte der Kanzlei beraten Sie auf diesem Rechtsgebiet mit viel Einfühlungsvermögen und dem Ziel der Konfliktvermeidung bei einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung.

Ein weiterer Vorteil für Mandanten unserer Kanzlei ist bei Bedarf die Zusammenarbeit mit geprüften Steuerberatern. Steuerrechtliche Fragen, die in familienrechtlichen Streitigkeiten anfallen, können so schnell und problemlos geklärt werden.

Strafverfahren sind sehr komplex und für Laien meist nicht nachvollziehbar. Es gehört zu unseren elementaren Aufgaben als Strafverteidiger, unseren Mandanten über sämtliche Abläufe des Strafverfahrens zu informieren und aufzuklären. Wir achten gezielt darauf, dass die verfahrensrechtlichen Vorgaben eines Strafverfahrens, insbesondere die der Strafprozessordnung, sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Gericht eingehalten werden. Ihr Vertrauen in uns ist geschützt. Wir sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Nur mit dem gesamten Wissen können wir die beste Verteidigung gewähren. Wir wägen sodann immer ab, ob es im Einzelfall sinnvoller ist, sich zum gemachten Vorwurf zu äußern oder ob man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen sollte. Es ist der große Vorteil des Strafverteidigers, dass nur ihm durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Akteneinsicht gewährt wird. Mit unserem Fachwissen können wir so beurteilen, ob es Beweise für den erhobenen Vorwurf gibt und, ob diese Beweise ggf. nicht ausreichend sind oder durch Gegenbeweise zunichte gemacht werden können.

Wir achten als Strafverteidiger sehr genau darauf, dass die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht sowohl belastende, aber auch vor allem im Sinn unseres Mandanten entlastende Umstände berücksichtigen. Solange sich das Verfahren noch im Ermittlungsstadium befindet, werden wir uns darum bemühen, dass das Verfahren eingestellt wird, evtl. auch gegen eine Auflage. Wenn das Verfahren nicht eingestellt würde und es zu einer Anklage und somit zur Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht kommt, werden wir weiterhin versuchen, dass das Verfahren vom Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt wird oder dass unser Mandant als Beschuldigter im Falle einer Verurteilung ein so mildes Urteil wie möglich erhält bzw. ein Urteil, in dem das Strafmaß im angemessenen Verhältnis zur Schuld steht. Wenn die Beweislage derart günstig ist bzw. sich in der Hauptverhandlung erst derart günstig entwickelt, werden wir uns sogar für einen Freispruch unseres Mandanten einsetzen…

Das Verkehrsrecht beinhaltet alle Vorschriften und Gesetze, die den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen. Es gilt gleichermaßen für die Führer von Kfz genauso wie für Fußgänger sowie Fahrradfahrer.

Die Kanzlei unterstützt Sie bei allen verkehrsrechtlichen Fragen.

Sollte Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden, droht ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, wegen eines Alkohol-/Drogenverstoßes, Rotlichtverstoßes, unerlaubtes Telefonieren etc., so stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wir sind im Verkehrszivilrecht bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen behilflich. Dies beinhaltet unter anderem Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen oder Ihnen bei der Abwicklung mit Versicherungen behilflich zu sein.

Bauvorhaben verlangen nicht nur komplexe Planungen, Synchronisation sowie baufachliche Kompetenz. Sie müssen auch zeitlich, wirtschaftlich und vertraglich bis ins Detail durchdacht sein, damit ein Investment erfolgreich wird.

Schon mit Beginn von Planung, Investition und Ausführung berät und vertritt die Kanzlei Investoren, Eigentümer, Kommunen, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker.

Gerne begleiten wir Sie bei jedem Schritt Ihres Vorhabens, von der Konzeption über die Finanzierung bis hin zur Verwertung. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre großen Pläne bis ins Kleingedruckte verwirklicht werden. Wir helfen Ihnen auch bei der Lösung von Streitfragen, durch Verhandlungen, aber auch, wenn es sich nicht vermeiden lässt, durch Ergreifen notwendiger rechtlicher Schritte (von der Beweissicherung über Gerichts-/Schiedsverfahren bis zur Vollstreckung).

Die Basis vieler rechtlicher Beziehungen sind Verträge, und Streitvermeidung fängt bei der Vertragsgestaltung an. Wir unterstützen Sie gerne in der Sicherung Ihrer rechtlichen Interessen, bei der Formulierung der Verträge, gegebenenfalls auch in komplexen Verhandlungen.

Die Kanzlei berät in allen Fragen des Immobilienrechts. Dazu gehören neben der notariellen Tätigkeit im Bereich des Grundstücksrechts auch das gesamte Mietrecht. Ein Mietverhältnis, egal ob über Gewerbe oder Wohnräume, bietet eine Vielzahl von Ansatzpunkten für Rechtsstreitigkeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Vertretung und Beratung von Eigentümern sowie Verwaltern von Wohnungseigentümergemeinschaften.

In erb- und familienrechtlichen Fragen besteht vielfach ein erheblicher Beratungsbedarf bei der Errichtung von Eheverträgen, Testamenten oder Erbverträgen. Das Spektrum umfasst das einfache Testament von Einzelpersonen über gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten bis hin zu Regelungen vorweggenommener Erbfolgen und Unternehmensnachfolgen.

Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Das Gesellschaftsrecht u.a. das Recht der juristischen Personen, umfasst insbesondere die Gründung von Gesellschaften, die Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Verträge, Gesellschafterbeschlüsse und die Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Wir begleiten Gesellschafter und Geschäftsführer in allen wichtigen Bereichen und Belangen des Gesellschaftsrechts.


Gewerbliche Schutzrechte (Intellectual Property) gewinnen immer mehr an Bedeutung. Ideen und Know-how stellen nicht selten einen erheblichen Teil des Vermögenswertes eines Unternehmens dar und sollten daher bestmöglich geschützt werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Ob es um die Anmeldung von Schutzrechten (z.B. Marken und Geschmacksmuster) geht, um die Durchsetzung der sich daraus ergebenden Rechte oder auch um die Verteidigung gegen vermeintliche Ansprüche Dritter.

Auch in der Marketing-Beratung (UWG) sowie bei Verhandlungen von Lizenzverträgen können Sie auf unsere Kompetenz vertrauen.

Im Bereich des Patent- und Gebrauchsmusterrechts arbeiten wir mit erfahrenen Patentanwälten zusammen.

Wir fördern Recht

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